Straßenbeleuchtung

Schadensmeldung online - Ihre Mithilfe

Löcher im Pflaster eines Gehweges oder Straße, kaputte Ruhebänke, ungepflegte Grünanlagen und andere unschöne Mängel oder Gefahrenpunkte sollten eher eine Ausnahme sein. Aber diese Anlagen unterliegen naturgemäß einer begrenzten Gebrauchsdauer bzw. einer normalen Abnutzung. Darüber hinaus können Schäden durch Witterungs- und Verkehrseinflüsse, technische Defekte, unsachgemäße Benutzung und durch Vandalismus entstehen.
Was kann die Gemeindeverwaltung tun?

Was können Sie tun?
Viele Anlagen und Einrichtungen im Gemeindegebiet werden vom Bauhof der Gemeinde Möhnesee routinemäßig in gewissen Zeitabständen überprüft und, falls notwendig, instandgesetzt. Sobald dem Team vom Bauhof oder auch anderen Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Gemeindeverwaltung irgendwelche Schäden auffallen oder mitgeteilt werden, werden die notwendigen und (technisch wie finanziell) möglichen Maßnahmen zur Schadensbeseitigung getroffen. Manche Schäden sind auch lediglich weiter zu melden an andere Behörden, Versorgungsunternehmen oder Stellen, die für deren Beseitigung zuständig sind. Das alles geschieht in der Regel schnell und problemlos.

Aber: Bauhof und Gemeindeverwaltung sehen nicht alle Schäden im gesamten Gemeindegebiet jederzeit und sofort. Eine flächendeckende und permanente Kontrolle wäre in der Praxis kaum möglich und zudem unangemessen teuer.

Daher gilt: Wir sind auf die Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger angewiesen.
Wenn Sie also einen kaputten Gehweg, ein Loch in der Fahrbahn, eine defekte Straßenlampe, ein abgeknicktes Verkehrsschild oder andere Mängel entdecken: Ärgern Sie sich nicht. Schimpfen Sie nicht auf uns. Wahrscheinlich haben wir diesem Schaden noch nicht festgestellt. Deshalb melden Sie uns bitte den Schaden, damit er schnellstens behoben werden kann. Ihre Mithilfe ist hier gefragt und Ihre Mängelanzeige an die Gemeindeverwaltung ist ausdrücklich erwünscht.
Helfen Sie mit, unser Gemeindegebiet in Ordnung zu halten. Wir sind auf Ihre Mithilfe angewiesen! Und denken Sie bitte stets daran: Nicht ärgern, sondern handeln!

Bitte füllen Sie das Online-Schadensmeldung-Formular unten auf dieser Seite vollständig aus.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre Gemeindeverwaltung

Straßenbau + Straßenunterhaltung

Ihr Ansprechpartner:

Heinz-Ulrich Grundtner

Verkehrsflächen / Straßenreinigung
E-Mail »
Tel. +49 2924 981-211

Der Fachbereich Bauwesen baut und unterhält in der Gemeinde Möhnesee ein leistungsfähiges Straßennetz und hält es verkehrssicher auf rund 228 km befestigter Länge.

Darüber hinaus verlaufen durch das Gemeindegebiet rund 25 km Bundesstraßen, 18 km Landstraßen und 36 km Kreisstraßen. Um Bau und Unterhaltung dieser Straßennetze kümmern sich Behörden von Bund und Land NRW (Straßen NRW, Niederlassung Meschede) sowie der Kreis Soest.

In regelmäßigen Abständen finden Streckenkontrollen durch Mitarbeiter des Bauhofes auf den Straßen, Geh- und Radwegen, sowie den sonstigen öffentlichen Flächen statt. Sollten Schäden festgestellt werden, wird die Abteilung der Straßenunterhaltung entsprechend mit der Beseitigung der Schadstellen beauftragt.

Zu einem leistungsfähigen Verkehrsnetz gehören auch der Neubau und die Unterhaltung der insgesamt 21 Brücken und Stützmauern. Daher werden alle diese Ingenieurbauwerke in regelmäßigen Abständen nach strengen Kriterien überprüft; eventuelle Beschädigungen werden dokumentiert. Je nach Intensität der Schäden werden notwendige Arbeiten sofort veranlasst. Notfalls kann auch eine Herabstufung der erlaubten Verkehrsbelastung der Brücke erforderlich werden.

Straßenbeleuchtung

Ihr Ansprechpartner

Franziska Fuchs
Verkehrsflächen / Straßenreinigung
E-Mail »
Tel. +49 2924 981-215


Die Straßenbeleuchtung soll in den Dunkelstunden einen Beitrag leisten zu
– Verkehrssicherheit auf den Verkehrsstraßen
– Daseinsvorsorge und der Vorbeugung gegen kriminelle Übergriffe
– Attraktivität und der Belebung der Städte und Gemeinden Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aus der Straßenverkehrssicherungspflicht eine Verpflichtung zur Straßenbeleuchtung generell dann folgt, wenn durch die Beschaffenheit der Straße oder deren besondere Lage im Bild der Umgebung der Straßenverkehr an sich nicht ohne Gefahr ist, und diese Gefahr mit Eintritt der Dunkelheit in natürlicher Weise gesteigert wird.

Die Straßenbeleuchtungspflicht ist also nicht auf mangelhafte Straßenstellen beschränkt. So kann auch eine Straße, die an sich keine Mängel aufweist, aufgrund ihrer Anlage, etwa im Hinblick auf ihre Breite und ihre Führung oder wegen der Stärke des Verkehrs, bei Dunkelheit eine Gefahr für den Verkehr darstellen, z. B. an gefährlichen Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen, Gefällestrecken, Straßenengpässen, scharfen Kurven sowie an gekennzeichneten Fußgängerüberwegen. Eine allgemeine Straßenbeleuchtungspflicht besteht also nicht; sie beschränkt sich vielmehr auf gefährliche Fahrbahnstrecken im vorstehend beschriebenen Sinn.
Im Rahmen von Unterhaltungsarbeiten bei der Straßenbeleuchtung findet in regelmäßigen Abständen durch den Vertragspartner der Gemeinde Möhnesee eine Kontrolle der Leuchtmittel statt. Insgesamt werden im Gemeindegebiet rund 1.700 Straßenlaternen unterhalten. In der dunklen Jahreszeit ist eine Straßenbeleuchtung besonders wichtig und sollte daher auch immer einsatzbereit funktionieren. Neben dieser ständigen Verfügbarkeit achten wir auch auf den energiesparenden Einsatz der Leuchtmittel durch sinnvolle Reduzierungen in den späten Nachtstunden. Dies wirkt sich positiv auf Stromverbrauch und Kosten aus. Auch neue Technologien wie z.B. LED werden eingesetzt.

Leider kann es bei allen Bemühungen dennoch zu betriebsbedingten Ausfällen, wie Leuchtmittelausfall, kommen. Auch Beschädigungen an den Straßenleuchten durch Fremdeinwirkung können der Fall sein.

Deshalb bitten wir Sie bei der Feststellung solcher Ausfälle oder Zerstörungen um Mithilfe.

Bitte melden Sie derartige Störungen an uns unter:

  • telefonisch 02924 981-0
  • Schadensmeldung Online (Hierbei sind folgende Angaben für uns hilfreich: Ort, Straße und Standort der Leuchte (z.B. Haus-Nr.) sowie die Art des Schadens)
Hinweis:
Sollten Sie tagsüber ganze Straßenzüge beleuchtet sehen, handelt es sich um Wartungsarbeiten. Diese Einschaltzeiten versuchen wir so gering wie möglich zu halten.

Sollten Sie weitere Fragen oder Anregungen zur Straßenbeleuchtung in der Gemeinde Möhnesee haben, richten Sie bitte Ihre Anfragen an:

Ihr Ansprechpartner:
Franziska Fuchs
Verkehrsflächen / Straßenreinigung
E-Mail »
Tel. +49 2924 981-215
Öffentliche Straßenreinigung

Ihr Ansprechpartner

Franziska Fuchs
Verkehrsflächen / Straßenreinigung
E-Mail »
Tel. +49 2924 981-215

Die Gemeinde Möhnesee betreibt die Reinigung auf den öffentlichen Straßen (Straße, Wege und Plätze).Die Reinigung umfasst die Straßenreinigung sowie die Winterwartung der Gehwege und der Fahrbahnen. Der Winterdienst auf den Fahrbahnen beschränkt sich auf das Schneeräumen sowie das Bestreuen an den gefährlichen Stellen der verkehrswichtigen Straßen bei Schnee- und Eisglätte (eingeschränkter Winterdienst).
Die Reinigung (einschl. Winterdienst) von Fahrbahnen und Gehwegen in Anliegerstraßen kann die Gemeinde Möhnesee auf die Grundstücksanlieger übertragen.
In welchen Straßen eine Reinigung durch die Anlieger bzw. die Gemeinde Möhnesee stattfindet, ist in der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Gemeinde Möhnesee geregelt »
Hier finden Sie auch nähere Angaben zu Inhalt und Umfang.
Dort, wo die Gemeinde Möhnesee die öffentliche Straßenreinigung durchführt (in der Regel mit Kehrmaschine) findet die Reinigung freitags, alle 14 Tage, in den geraden Kalenderwochen statt.
Fällt der Reinigungstag mit einem Feiertag zusammen, wird die Reinigung an einem anderen Tag vorgenommen, wobei nach Möglichkeit die Reinigung um einen Tag vorverlegt wird.
In den Wintermonaten – soweit die Straßen mit Schnee bzw. Eis bedeckt sind – entfällt die Straßenreinigung.
Verkehrsinformationen Möhnesee + Fahrplanauskunft
Die Gemeindeverwaltung Möhnesee empfiehlt diese Links zu regionalen und überregionalen Informationen und zu einer Reisevorbereitung; die einzelnen Anbieter sind hier online erreichbar. Jegliche Gewährleistung oder Haftung seitens der Gemeindeverwaltung ist ausgeschlossen.
Nachtbus Möhnesee (Linie 530)
Seit Oktober 2010 gibt es das Angebot des Nachtbusses von Soest nach Möhnesee, dass besonders auch für Jugendliche bis zu 18 Jahren gedacht ist, die nach dem Aufenthalt in Soest in ihre Wohnorte zurück wollen. Der Bus fährt jeweils am Samstag- und am Sonntagmorgen ab 0.30 Uhr von sechs verschiedenen Haltestellen in Soest (Römerweg, Wilhelm-Morgner-Haus, Potsdamer Platz, Ulrichertor, Stadthalle und Schüttweg) bei Bedarf jeden Ortsteil der Gemeinde Möhnesee an. Bis auf einige Ausnahmen gilt das Angebot auch an Nächten vor Feiertagen. Im jeweils gültigen Fahrplan sind Ausnahmen aufgeführt. Die Fahrt erfolgt zum Regeltarif ohne Nachtbuszuschlag.
LINK zu Straßen.NRW

Aktueller Verkehr in NRW »

Straßen.NRW

Der Landesbetrieb Straßenbau Nordrhein-Westfalen (Straßen.NRW) ist ein Teil der Landesverwaltung. Er plant, baut und unterhält alle Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen im bevölkerungsreichsten Bundesland.

Weitere Informationen auf der Hompage von Straßen.NRW»

Fahrpläne der Deutschen Bahn | RLG | WB
Winterdienst

Ihr Ansprechpartner:

Jörg Ferige (Bauhofsleitung)
Amboßweg 2
59519 Möhnesee-Körbecke
Telefon: 02924-859089 – Fax: 02924/981-141
E-Mail

Weitere Informationen über die Straßenreinigung und dem Winterdienst finden Sie unter der Rubrik "Öffentliche Straßenreinigung".

Sollten Sie Fragen oder Anregung zum Winterdienst in der Gemeinde Möhnesee haben, richten Sie bitte Ihre direkt Anfrage an:
Strassenreinigung

S a t z u n g

 über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 12.12.2006

 in der Fassung der XV. Nachtragssatzung vom 25.11.2021

Satzung