Hallenbad in Körbecke am Möhnesee

Lieber Besucher,

am Samstag den 06. April 2024 war es endlich soweit. Das neue Hallenbad wurde eröffnet und wir sind nun in der Testphase. Das Hallenbad steht ihnen in dieser nun teilweise schon zum Wasserspass und sportlichem Schwimmen zur Verfügung.

Wir freuen uns Sie dort bald begrüßen zu dürfen.

Untenstehend finden Sie alle relevanten Daten. Aktuell ist unsere Planung leider noch sehr kurzfristig und somit ist immer nur ein sehr kurzer Zeitraum der Öffnungszeiten angegeben.

Wir halten Sie hier auf dieser Seite immer auf dem Laufenden.

Öffnungszeiten von Mo. 15.07.2024 bis So. 21.07.2024 (KW29)
KW29
Wochentag Datum von bis
Montag 15.07.2024 20:00 21:30 öffentliches Schwimmen
Dienstag 16.07.2024 06:00 07:30 öffentliches Schwimmen
16.07.2024 12:30 17:30 öffentliches Schwimmen
16.07.2024 17:45 18:30 öffentlich Aquafitness (kein öffentliches Schwimmen)
Mittwoch 17.07.2024 19:30 21:30 öffentliches Schwimmen
Donnerstag 18.07.2024 06:00 11:15 öffentliches Schwimmen
11:30 13:30 öffentliche Kinderspielstunde (kein öffentliches Schwimmen)
Freitag 19.07.2024 09:30 15:30 öffentliches Schwimmen
Samstag  20.07.2024 10:00 14:00 öffentliches Schwimmen
Sonntag 21.07.2024 10:00 12:15 öffentliches Schwimmen
Sonntag 21.07.2024 12:30 14:00 öffentliche Kinderspielstunde (kein öffentliches Schwimmen)
Öffnungszeiten von Mo. 22.07.2024 bis So. 28.07.2024 (KW30)
KW30
Wochentag Datum von bis
Montag 22.07.2024 20:00 21:30 öffentliches Schwimmen
Dienstag 23.07.2024 06:00 07:30 öffentliches Schwimmen
Mittwoch 24.07.2024 19:30 21:30 öffentliches Schwimmen
Donnerstag 25.07.2024 ---- ---- kein öffentliches Schwimmen
Freitag 26.07.2024 06:00 13:00 öffentliches Schwimmen
Samstag 27.07.2024 09:00 12:30 öffentliches Schwimmen
27.07.2024 12:30 14:00 öffentliche Kinderspielstunde (kein öffentliches Schwimmen)
27.07.2024 14:15 16:30 öffentliches Schwimmen
Sonntag 28.07.2024 09:00 16:30 öffentliches Schwimmen
Preise

Tagespreise (10er-Karten technisch noch nicht möglich)

Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene 4,50 €
10er Karte Erwachse (auch Gruppen) 40,00 €
Kinder 0 bis 4 Jahre frei
Kinder 5 bis 15 Jahre 2,50 €
10er Karte Kinder (auch Gruppen) 20,00 €
Alle Preise gelten incl. ges. MwSt.

Ehrenamtskarteninhaber bezahlen nur 50% des Einzelpreises

Kinder unter 7 Jahren benötigen die Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder sonstigen Erwachsenen, der für den Badbesuch die Aufsicht ausübt und ausüben kann.

Kinder ab 7 Jahren ist der Badbesuch ohne eine erwachsene Begleit-/Aufsichtsperson erlaubt, wenn das Kind im Besitzt des Bronze-Schwimmabzeichens (Mindestanforderung) ist. Der Nachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen.

Mit Zutritt in das Hallenbad wird die im Bad ausgehängte Haus- und Badeordnung für das Hallenbad anerkannt.

Aquafitness

In unserer Testphase ist Aquafitness bisher sehr gut angenommen worden. Eine Anmeldung ist in der Testphase nicht notwendig. Es können bis zu 15 Personen teilnehmen.

Es ist in Klärung, ob das Angebot nach der Testphase fortgeführt werden kann.

Aufsicht während der Öffnungszeiten

Aufsicht während der hier angegebenen Öffnungszeiten ist durch ausgebildetes Fachpersonal gegeben.

Haus- und Badeordnung
Haus und Badeordnung des Hallenbades in Körbecke, Gemeinde Möhnesee
 § 1 Allgemeines

1.) Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit.

2.) Die Haus- und Badeordnung ist für alle verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

3.) Die Einrichtungen des Bades sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden.

4.) Das Rauchen ist im gesamten Gebäude nicht erlaubt.

5.) Das Personal und weitere Beauftragte der Gemeinde üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- u. Badeordnung verstoßen, können vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Das Eintrittsgeld wird nicht erstattet.

6.) Fundgegenstände sind dem Personal zu übergeben.

§ 2 Öffnungszeiten und Zutritt

1.) Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekanntgemacht.

2.) Die Gemeinde kann die Benutzung des Bades einschränken, z.B. für Schul- oder Vereinsaktivitäten, Kursangebote oder Veranstaltungen.

3.) Der Zutritt ist nicht gestattet für Personen:

  1. Die unter Einfluss berauschender Mittel stehen
  2. Die Tiere mit sich führen
  3. die an einer meldepflichtigen Krankheit oder offenen Wunden oder Hautveränderungen, wie z.B. Schuppen oder Schorf, leiden, die sich ablösten (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztl. Bescheinigung gefordert werden.),
  4. Die das Bad zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen.

4.) Personen, die sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, ist die Benutzung des Bades nur zusammen mit einer geeigneten Begleitperson gestattet.

5.) Für Kinder unter 7 Jahren ist eine geeignete Begleitperson erforderlich.

6.) Jeder Badegast muss das Eintrittsgeld entrichtet haben.

§ 3 Haftung

1.) Die Badbesucher benutzen die Anlage auf eigene Gefahr, unbeschadet der Verpflichtung der Gemeinde, das Bad, dessen Einrichtungen in einem verkehrssicheren Zustand zu erhalten.

2.) Für Personen-, Sach- u. Vermögensschäden haftet die Gemeinde als Betreiber nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.

§ 4 Benutzung des Bades

1.) Der Badegast ist für seine Wertgegenstände selbst verantwortlich. Schränke, die nach Betriebsschluss noch verschlossen sind, werden geöffnet. Der Inhalt  kann danach als Fundsache behandelt werden.

2.) Vor der Benutzung des Schwimmbeckens muss eine gründliche Körperreinigung vorgenommen werden.

3.) Barfussbereiche (Umkleide-, Sanitärräume, Nebenräume dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.

4.) Der Aufenthalt im Nassbereich des Bades ist nur min Badekleidung gestattet.

5.) Das Springen vom Beckenrand ist untersagt. Die Wasseraufsicht kann Ausnahmen zulassen. Das Unterschwimmen des Springbereichs ist untersagt. Besondere Umsicht und Rücksichtnahme auf die anderen Badegäste werden als selbstverständlich angesehen.

6.) Seitliches Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Becken ist untersagt.

Die Benutzung von Sport- u. Spielgeräten sowie Schwimmhilfen ist nur mit Zustimmung der Wasseraufsicht gestattet. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.

7.) Der Verzehr von Speisen und Getränken ist in den Nassbereichen nicht erlaubt.

8.) Die Nutzung des Bades hat mit Vernunft, Rücksicht und Fairness gegenüber anderen Besuchern, aber auch der Allgemeinheit, zu erfolgen. Alles Erdenkliche zur Wahrung des störungsfreien Betriebes auch aus Hygiene- und Gesundheitsgründen ist zu beachten.

§ 5 Ausnahmen

Die Haus- und Badeordnung gilt für den allgemeinen Badebetrieb. Bei Sonderveranstaltungen sowie Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Ordnung auf Antrag Ausnahmen zugelassen werden.

Die Bürgermeisterin
Allgemeine Infos

Größe des Beckens:     25 x 9 m

Wassertemperatur:     ca. 27°C

Wassertiefe:

Kein Hubboden (in der Länge 12,5m)

Tiefe 2,60m

Höhenverstellbarer Hubboden (in der Länge 12,5m)

Tiefe von 0,30 m, 0,60 m, 0,80 m, 1,30 m und  1,80 m

Kontaktdaten

Adresse:

Grüner Weg 22

59519 Körbecke

Tel.: 02924 4969414 (während der Öffnungszeiten des Hallenbads)

Ansprechpartner:

Mo.-Fr. zu den Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Anouk Döring - Liegenschaften

Tel.:         02924 981-158

E-Mail:   a.doering@moehnesee.de

Markus Nübel - Technischer Support

Tel.:         0172 4427307

E-Mail.:  m.nuebel@moehnesee.net

Schwimmvereine

Link zur Homepage des Schwimmvereins Möhnewelle e.V.

Link zur Homepage des Schwimmvereins 4stylesforyou

Schwimmschule Brodallé: Tel.: 01520 3147872 - Kontaktaufnahme gerne per WhatsApp

Fotos