Die Gemeinde Möhnesee bedankt sich an dieser Stelle für das große ehrenamtliche Engagement, die vielen Hilfsangebote und die Spendenbereitschaft seit Ausbruch des Krieges.
Ihre Ansprechpartner für Flüchtlingsangelegenheiten bei der Gemeinde Möhnesee:
Sozialhausmeister Knut Brügge: k.bruegge@moehnesee.de
Elke Husemann: e.husemann@moehnesee.de
Infos für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Möhnesee:
(März 2023) Gemeinde Möhnesee sucht weiter Wohnraum für die Aufnahme von Flüchtlingen
Verwaltung bittet um Unterstützung der Möhneseer Bürger
Die Gemeinde Möhnesee sucht weiter Wohnraum für Migranten und hofft auf die Unterstützung und Mithilfe der Bürger. Aktuell sind der Gemeinde 112 Personen zugewiesen und die Verwaltung rechnet in den kommenden Monaten mit weiteren, kurzfristigen Zuweisungen.
„Unsere vorhandenen Unterbringungsmöglichkeiten sind nahezu erschöpft,“ erklärt der Beigeordnete Günter Wagner. Deshalb wird weiterer Wohnraum dringend gesucht. Aktuell hat es schon erste Angebote gegeben, wofür sich die Gemeinde ausdrücklich bedankt.
Wer die Möglichkeit hat, Wohnraum zur Verfügung zu stellen – sei es ein Haus oder eine Wohnung – kann sich gerne an die Gemeindeverwaltung wenden. Dort werden die Angebote koordiniert und bedarfsgerecht vergeben. Dazu hat die Gemeinde ein Mailpostfach eingerichtet: gemeinde@moehnesee.de
Infos für Geflüchtete:
Ausführliche Informationen finden Sie auf einer Sonderseite des Kreises unter Kreis Soest – Hilfe für die Ukraine
Geflüchtete, die unmittelbar bei Verwandten oder Bekannten in der Gemeinde Möhnesee aufgenommen wurden und hier bleiben können und möchten, sollten sich möglichst zeitnah bei der Ausländerbehörde des Kreises Soest melden und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG beantragen.
Kreis Soest
Hoher Weg 1-3
59494 Soest
Über das Kontaktformular können sie einen Termin vereinbaren.
Während der allgemeinen Öffnungszeiten der Kreisverwaltung ist die Ausländerbehörde unter der Telefonnummer 02921 30-3090, unter der Faxnummer 02921 30-2121, unter der Mailadresse „aufenthalt@kreis-soest.de“ sowie auf dem Postweg unter der Adresse „Kreis Soest, Migration und Aufenthalt, Hoher Weg 1-3, 59494 Soest“ erreichbar.
Weitere Informationen hier: Service-Center Aufenthalt
Asylbewerberleistungen
Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine, die über einen Schutzstatus nach § 24 AufenthG verfügen, haben bei Bedürftigkeit einen Anspruch auf Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3a AsylbLG). Medizinische Behandlung wird nach den Regelungen des AsylbLG ebenfalls finanziert. Näheres erfahren Sie bei den Mitarbeiterinnen für die Sozialen Angelegenheiten.
Spenden
Nach aktuellem Kenntnisstand werden derzeit eher Geld- als Sachspenden benötigt. Wer Geld spenden möchte, sollte dies über die bekannten Spendenkonten der Hilfsorganisationen tun. Nach Rücksprache mit dem Generalkonsulat Düsseldorf bitten die Kommunen Geldspenden an das Blau-Gelbe Kreuz zu richten.
Blau-Gelbes Kreuz e.V., Köln
IBAN: DE78 3705 0299 0000 4763 46
BIC: COKS DE 33 XXX (Kreissparkasse Köln)
Verwendungszweck: Hilfe für die Ukraine