Informationen zur Bundestagswahl 2025

Informationen zur Bundestagswahl 2025 Stand: 20.02.2025

Briefwahl

Die Online-Beantragung ist nicht mehr möglich, da ein rechtzeitiger Postversand nicht mehr sichergestellt ist. Es ist aber weiterhin möglich, schriftlich oder per E-Mail (bitte berücksichtigen Sie die Dauer des Postversandes) und auch persönlich die Briefwahlunterlagen bis Freitag, 21.02.2025, 15.00 Uhr, zu beantragen. Eine telef. Antragstellung ist nicht möglich. Wenn Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen, haben Sie bis Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, auch noch die Möglichkeit die Unterlagen direkt vor Ort auszufüllen und abzugeben (Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus). Die Briefwahlunterlagen (roter Umschlag = Wahlbrief) müssen spätestens am Sonntag, 23.02.2025 um 18:00 Uhr dem Wahlamt, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee-Körbecke, zugegangen sein. Zu diesem Zeitpunkt erfolgt auch nochmals die Leerung des Außenbriefkastens am Rathaus, Hauptstraße 19 in Körbecke.

Fehlende Wahlbenachrichtigung

Wahlberechtigte, die – aus welchem Grund auch immer- keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, können trotzdem an der Bundestagswahl am 23.02.2025 teilnehmen. Sie können am Sonntag auch ohne Wahlbenachrichtigung direkt ins Wahllokal gehen, dort den Personalausweis vorlegen und ihre Stimme abgeben. Voraussetzung ist, dass Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfehlen wir, Freitag im Wahlbüro abzuklären, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Dort können Sie auch erfahren, in welchem Wahllokal Sie eingetragen sind.

Öffnungszeiten des Wahlamtes am Wahlwochenende

Aus Anlass der Bundestagswahl ist das Wahlamt am Freitag, 21.02.2025, letztmalig in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr (durchgängig) für die Entgegennahme von Anträgen auf Erteilung von Wahlscheinen geöffnet. Am Samstag, 22.02.2025, ist das Wahlamt in der Zeit von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr ausschließlich für die Fälle geöffnet, in denen ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder er ihn verloren hat. Hier erfolgt dann eine Ersatzausstellung.

Wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung das Wahllokal nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, können Wahlscheine noch bis zum Wahltag (Sonntag, 23.02.2025 in der Zeit von 08:00 Uhr bis 15:00 Uhr) beantragt werden. Wer für einen anderen einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des/der Wahlberechtigten vorlegen. Gleiches gilt für einen Wahlberechtigten, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, wenn

1. er nachweist, dass er ohne Verschulden die Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 oder die Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 Bundeswahlordnung versäumt hat,
2. sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Fristen nach § 18 Abs. 1 oder § 22 Abs. 1 entstanden ist,
3. sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde gelangt ist.

Ansprechpartner im Wahlamt: Herr Jäger (02924 981223) und Herr Koch (02924 981175)

Wahlergebnisse am Wahlabend finden Sie hier: Prognose