Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Hier haben Bürger, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen bzw. Flächennutzungsplan-Änderungen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten und ähnliches). Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte ausreichend informieren. Zusätzlich besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Auslegung die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch per E-Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde@moehnesee.de abgegeben werden.
Hinweis zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB):
Die sich in der Auslegung befindlichen Bauleitpläne können selbstverständlich eingesehen werden!
Bitte melden Sie sich kurz telefonisch unter 02924 9810. Ein verantwortlicher Ansprechpartner wird zu Ihnen an die Rathaustür kommen.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Möhnesee:
Unter unten stehenden Links finden Sie bis zum 31.01.2025 einschließlich folgende Unterlagen
»» Öffentliche Bekanntmachung zu Bebauungsplan Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
»» Bebauungsplan Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
»» Begründung zu Bebauungsplan Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
»» Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 19. “ Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne
Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2, § 4 a Abs. 3 BauGB
Unter unten stehendem Links finden Sie bis zum 10.02.2025 einschließlich folgende Unterlagen:
»» Entwurf Bebauungsplan Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ der Gemeinde Möhnesee
»» Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 12 „Ortsmitte Delecke“ der Gemeinde Möhnesee
»» 35. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Möhnesee
»» Begründung zur 35. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Möhnesee
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Unter unten stehendem Links finden Sie bis zum 03.03.2025 einschließlich folgende Unterlagen:
»» Begründung zu Bebauungsplan Nr. 45 „Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache“, Ortsteil Körbecke
»» Vorentwurf Bebauungsplan Nr. 45 „Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache“ in Möhnesee-Körbecke
»» 38. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache“
»» Begründung zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache“
»» Umweltbericht zur 38. Änderung des Flächennutzungsplans „Feuerwehrgerätehaus und Rettungswache“
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sowie frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Südufer – Bereich Buchenweg bis Kiefernweg“, Möhnesee-Körbecke
Beteiligung der Öffentlichkeit gem § 3 Abs. 2 BauGB