Möhnesee informiert – Maskenpflicht: Welche Regeln gelten seit dem 27.04.2020

Maskenpflicht: Welche Regeln gelten ab Montag

 

Seit Montag, 27. April 2020, gelten in Nordrhein-Westfalen und damit auch in der Gemeinde Möhnesee neue Regelungen für das Tragen von Masken. Wenn die Einhaltung eines Mindestabstandes nicht möglich ist, empfiehlt die Landesregierung grundsätzlich das Tragen einer sogenannten „textilen Mund-Nase-Bedeckung“.

Das kann auch eine selbstgenähte Behelfsmaske, ein Schal oder ein Tuch sein, das Mund und Nase bedeckt.

In folgenden Bereiche gilt eine Maskenpflicht. Sie sind zu tragen in

  • Geschäften des Einzelhandels, auf der gesamten Fläche von Einkaufzentren, auf dem Wochenmarkt sowie bei der Abholung von Speisen und Getränken in der Gastronomie.
  • Tankstellen, Banken und Sparkassen, Kiosken, Bau- und Tierbedarfsmärken, Einrichtungs- und Autohäusern sowie Buchhandlungen.
  • allen Verkaufs- und Ausstellungsräumen von Handwerkern und Dienstleistern.
  • Arztpraxen und ähnlichen Einrichtungen des Gesundheitswesens.

auch

  • wenn Handwerker und Dienstleister während ihrer Tätigkeit keinen Abstand von 1,5 Metern einhalten können (außer beim Führen eines Fahrzeugs im Straßenverkehr).
  • bei Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (in Bus, Bahn, etc.) sowie an Bushaltestellen, auf Bahnsteigen und andern Wartebereichen.

Ausnahmen bei

  • Kinder bis 6 Jahre, die noch nicht schulpflichtig sind,
  • Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können.
  • Beschäftige im Handel, die zum Beispiel durch eine Abtrennung des Kassenbereichs durch Plexiglas, Glas oder ähnliches geschützt sind, können auf das Tragen einer Maske verzichten.

Korrekte Benutzung von Gesichtsmasken

Um einen möglichst hohen Schutz durch das Tragen einer Maske zu erreichen, sollten folgende Anwendungshinweise beachtet werden.

  • Die Maske sollte vom oberen Nasenrücken bis unters Kinn reichen.
  • Die Maske sollte bequem, aber straff sitzen.
  • Die Maske sollte generell nicht an der Vorderseite angefasst werden.
  • Die Maske sollte nur am Saum sowie an den Bändern berührt werden.
  • Vor dem Aufsetzen der Maske: Hände gründlich mit Wasser und Seife waschen.
  • Wird die Maske feucht, sollte sie durch eine trockene ersetzt werden.
  • Masken regelmäßig bei mindestens 60 Grad waschen oder mehrere Minuten in einem Topf aufkochen.
  • Backofen: Masken können bei 80 Grad Celsius (20 – 30 Min.) gereinigt werden.
  • Masken mit einem Nasensteg Metall sollten auf keinen Fall in der Mikrowelle erhitzt werden!!

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