Öffentliche Bekanntmachung: Auslegung des Jahresabschlusses 2021 der Gemeinde Möhnesee gem. § 96 Abs. 2 GO NW

Der Jahresabschluss der Gemeinde Möhnesee zum 31.12.2021 liegt ab sofort bis zur Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 im Rathaus der Gemeinde Möhnesee, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee-Körbecke, Fachbereich Finanzen, Zimmer Nr. 2.01, während der Dienststunden (montags bis freitags von 8.00 bis 12.30 Uhr, montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr, donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Diese Bekanntmachung ist auf der Internetseite www.moehnesee.de veröffentlicht.

Möhnesee, den 07. November 2022
Die Bürgermeisterin

gez.

Moritz