Bauleitplanung
Abwasserbeseitigung | Grunstücksentwässerung
Ihr Ansprechpartner:
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und das wichtigste Lebensmittel. Deshalb ist es wichtig, dass es sauber bleibt und vor Verunreinigungen geschützt wird. Eine moderne und funktionierende Abwasserentsorgung ist dabei ein zentraler Baustein. Intakte Kanäle und Kläranlagen verhindern, dass gefährliche Schadstoffe und Krankheitserreger in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Darüber hinaus ist es eine gesetzliche Aufgabe Menschen und Güter vor Überflutungen durch Regen und Hochwasser zu schützen. Das Kanalnetz Moehneseee » Wie alle technischen Bauwerken unterliegt auch das Kanalnetz einem Alterungsprozess. Daher sind ständig Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Entwässerungsverfahren »
Wasser ist die Grundlage allen Lebens und das wichtigste Lebensmittel. Deshalb ist es wichtig, dass es sauber bleibt und vor Verunreinigungen geschützt wird. Eine moderne und funktionierende Abwasserentsorgung ist dabei ein zentraler Baustein. Intakte Kanäle und Kläranlagen verhindern, dass gefährliche Schadstoffe und Krankheitserreger in Bäche, Flüsse und das Grundwasser gelangen. Darüber hinaus ist es eine gesetzliche Aufgabe Menschen und Güter vor Überflutungen durch Regen und Hochwasser zu schützen. Das Kanalnetz Moehneseee » Wie alle technischen Bauwerken unterliegt auch das Kanalnetz einem Alterungsprozess. Daher sind ständig Unterhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen. Entwässerungsverfahren »
Private Grundstücksentwässerung und Dichtheitsprüfung
Bevor das Abwasser in die kommunalen Abwasseranlagen gelangt, wird es auf den privaten Grundstücken gesammelt. Es wird geschätzt, dass die Länge des privaten Kanalnetzes ca. das 1,5-fache des öffentlichen Netzes beträgt. Demnach hat es eine Länge von ca. 200 km und muss durch die Grundstückseigentümer betrieben werden.
Das Benutzungsverhältnis zwischen den Anschlussnehmern und der Gemeinde Möhnesee ist durch die sog. „Entwässerungssatzung der Gemeinde Möhnesee“ geregelt.
Baugenehmigungen
Ihr Ansprechpartner:
Bauleitplanung
Ihr Ansprechpartner:
Zur Bauleitplanung gehören:
Zu den laufenden Bauleitplanungen »
Zur Bauleitplanung gehören:
- die Bebauungspläne
- der Flächennutzungsplan
- Sicherung der Bauleitplanung
- Überregionale Planung (Gebietsentwicklungsplan)
Laufende Bauleitplanverfahren
Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Bekanntmachungen)
Bürger, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange haben Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen bzw. Flächennutzungsplan-Änderungen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten und ähnliches). Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte ausreichend informieren. Zusätzlich besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Auslegung die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.Zu den laufenden Bauleitplanungen »
Denkmalschutz
Ihr Ansprechpartner:
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde.
Aufgaben des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege als Untere Denkmalbehörde.
Flächennutzungsplan
Ihr Ansprechpartner:
Das Verfahren zur Neuaufstellung wurde abgeschlossen. Dieser wurde am 04.09.2009 ortsüblich bekannt gemacht.
Das Verfahren zur Neuaufstellung wurde abgeschlossen. Dieser wurde am 04.09.2009 ortsüblich bekannt gemacht.
Gebühren und Beiträge
Ihr Ansprechpartner:
Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage und deren weitere Nutzung erhebt die Gemeinde Möhnesee auf Basis des Kommunalabgabengesetzes Beiträge gem. der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung und Gebühren gem. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung >>Hier aufrufen
Für den erstmaligen Anschluss an die öffentliche Entwässerungsanlage und deren weitere Nutzung erhebt die Gemeinde Möhnesee auf Basis des Kommunalabgabengesetzes Beiträge gem. der Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung und Gebühren gem. der Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung.
Beitragssatzung zur Entwässerungssatzung Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung >>Hier aufrufen
Hausanschlüsse
Ihre Ansprechpartnerin:
Mietspiegel
Ihr Ansprechpartner:
Vermessungen
Vermessungen
Folgende – gebührenpflichtige – Dienstleistungen aus dem Bereich Vermessung, die dem privaten Grundstücksverkehr/Baugeschehen dienen, können von allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen – und ingenieuren (ÖBVI) sowie dem Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Soest wahrgenommen werden:
Folgende – gebührenpflichtige – Dienstleistungen aus dem Bereich Vermessung, die dem privaten Grundstücksverkehr/Baugeschehen dienen, können von allen öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen – und ingenieuren (ÖBVI) sowie dem Vermessungs- und Katasteramt des Kreises Soest wahrgenommen werden:
- Grundstücksteilung
- Grenzvermessung
- Amtliche Grenzanzeige
- Gebäudeeinmessung
- Amtlicher Lageplan
- Weitere Infos einschl. der Adressen der örtlichen ÖBVI finden Sie auf der v.g. » Homepage des BDVI
- Informationen des Katasteramtes finden Sie auf den Seiten des » Kreises Soest