Abfall / Umwelt

Die Gemeindeverwaltung Möhnesee informiert Sie hier zu Abfall, Entsorgung und Umwelt

Ihre Ansprechpartner

Beate Hoffmann-Kalks
Steuerwesen / Gebühren
E-Mail »
Tel. +49 2924 981-156
Tatjana Bernhardt
Steuerwesen / Gebühren
E-Mail »
Tel. +49 2924 981-133

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Abfallkalender

Abfallkalender 2024 Gemeinde Möhnesee»

Die ESG-Soest informiert:

Oben stehend nun auch der straßenbezogene Abfallkalender der Entsorgungswirtschaft Soest GmbH (ESG) für alle Kommunen im Kreis Soest als PDF zu öffnen oder auch zu speichern.

Der Online-Abfallkalender funktioniert unabhängig von der Art des Betriebssystems im Mobiltelefon und kann somit von vielen Bürgerinnen und Bürgern genutzt werden. Darin werden die Abfuhrtermine von Restmüll, Biotonne, Papiertonne und Gelber Sack dargestellt und können straßenbezogen abgefragt werden. Die Abfuhrtermine lassen sich auch direkt in den Kalender des eigenen Mobiltelefons herunterladen oder interessierte Nutzerinnen und Nutzer können sich für den Erinnerungsservice der ESG auf der Webseite www.esg-soest.de registrieren. Nach der Registrierung für diesen Service werden sie per E-Mail am Tag vor den gewählten Abfuhren erinnert.

Wenn es Probleme beim Datenimport der Abfuhrtermine ins eigene Mobiltelefon o. ä. gibt, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger im neuen Jahr an unten stehende Kontakte wenden. Hat man die Daten erst auf dem eigenen Mobiltelefon, so lässt sich meist auch ein individueller Erinnerungszeitpunkt festlegen.

Abfall-Service-Telefon: 02921 353-111

Herr Ruthe: 02921 353-102

Altglas

Altglas ist über die in allen Ortsteilen der Gemeinde aufgestellten Container zu entsorgen.

Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, benutzen Sie die Container bitte nur werktags von 7.00 – 20.00 Uhr.
Verschmutzungen am und um den Containerstandort müssen nicht sein. Deren Beseitigung kostet auch Ihr Geld.

Stellen Sie bitte keine Wertstoffe, Sperrmüll oder sonstige Abfälle neben die Container.

Altgals

Erlaubt:  Flaschen, Konserven, Trinkgläser

AltglasNicht erlaubt: Deckel, Verschlüsse, Glühbirnen und Fensterglas, Leuchtstoffröhren, Lebensmittelreste in Gläsern und Flaschen (Etiketten stören nicht)

Glascontainer-Standorte Gemeindegebiet Möhnesee

Berlingsen Lendringser Straße (Ecke Madaia)
Brüllingsen Ostheider Weg (Scheune Griese)
Büecke Körbecker Straße ( Parkplatz Schützenhaus)
Delecke Linkstraße / Krummer Weg (Ecke Parkplatz)
Arnsberger Straße / Campingplatz Südufer
Echtrop Kreisstraße (gegenüber Gaststätte Heckenkamp)
Ellingsen Lange Straße (Ortausgang Richtung Brüllingsen)
Günne Brüningser Straße (Parkplatz LIZ)
Hewingsen Bittinger Straße (Hof Trockels)
Körbecke Brückenstraße (Parksplatz Sprenger)
Berlingserweg (gegenüber vom Rewe)
Neuhaus Forststraße (Erholungspark Wilhelmsruh)
Stockum/Südufer Parkplatz (Parkplatz Atrium)
Biberstraße (Busparkplatz)
Theinigsen Thingstraße (Abzweig Milchweg)
Völlinghausen Zum Wildpark (Parkplatz Gasthof Sämer)
Syringer Straße, Feuerwehrgerätehaus
Wamel Hermann-Kätelhön-Straße / Ecke Westenberg
Westrich Kirchweg (Infotafel)
Wippringsen Dorfstraße / Milchweg (Höhe Kreisverkehr
Altkleidung

Wiederverwertbare Kleider, Textilien und Schuhe (keine Lumpen!) dürfen über die Altkleidercontainer des Deutschen Roten Kreuzes entsorgt werden. Bitte nur gereinigte Kleidung und bitte keinen Müll!

Um Lärmbelästigungen zu vermeiden, benutzen Sie die Container bitte nur werktags von 7.00 – 20.00 Uhr. Verschmutzungen am und um den Containerstandort müssen nicht sein. Deren Beseitigung kostet auch Ihr Geld. Stellen Sie bitte keine Wertstoffe, Sperrmüll oder sonstige Abfälle neben die Container.

Altkleidercontainer-Standorte Gemeindegebiet Möhnesee

Möhnesee-Delecke Krummer Weg (Ecke Parkplatz)
Möhnesee-Echtrop Kreisstraße (gegenüber Gaststätte Heckenkamp)
Möhnesee-Günne Soester Straße (Höhe Friedhof)
Möhnesee-Körbecke Berlingser Weg Ecke Hospitalstraße
Möhnesee-Stockum Biberstraße (Busparkplatz)
Möhnesee-Völlinghausen Syringer Straße (Feuerwehrgerätehaus)
Möhnesee-Wamel Hermann-Kätelhön-Straße / Ecke Westenberg
Altpapier

Altpapier wird vierwöchentlich über die Altpapiertonne eingesammelt.

In die Altpapiertonne gehören:
Zeitungen, Illustrierte, Broschüren, Pappe, Kartonagen, Packpapier, Schreib-, Kopier-, Computerpapier, Hefte, Bücher

Nicht in die Altpapiertonne gehören:
verschmutztes Papier (z.B. Hygienepapier), fettdichte und wasserfeste Papiere (Pergamentpapier), mit Kunststoff oder Metall beschichtete Papiere, Kohle- oder Selbstdurchschreibpapier, mit wasserunlöslichem Kleber behaftete Papiere, Verbundstoffe mit Papier (z.B. Milchblockpackungen), alle technischen Spezialpapiere, Klebeband auf Kartonagen.

Behältertausch/-leerung (Mülltonnen)

Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen an, den Tausch für Ihren Behälters bzw. Mülltonne in einen größeren oder kleineren Behälter online zu beauftragen.

Ebenso kann der Leerungsrhythmus online beauftragt werden.

Bitte verwenden Sie dieses online Formular für den Behältertausch oder die Umstellung zum Leerungsrhythmus:

Nach dem Absenden erhalten Sie Ihre Angaben ebenfalls per E-Mail.

Bio-Müll

Bio-Abfall wird zweiwöchentlich über die Biotonne eingesammelt.

Die Entsorgung der organischen Abfälle (Biomüll) erfolgt in der Gemeinde Möhnesee wahlweise mittels 120-l- oder 240-l- grünen Bioabfallgefäßen ausschließlich in einem 14 täglichen Leerungsrhythmus.

Wollen Sie Ihr Müllgefäß wechseln, klicken Sie bei Behältertausch!!

In die Biotonne gehören:
Küchenabfälle, Gemüse-, Salat- und Brotreste, verdorbene Nahrungsmittel, Speisereste (auch gekocht), Knochen, Eierschalen, Milchprodukte, Kaffeefilter, Teebeutel, Nussschalen, Gartenabfälle, Rasenschnitt, Baumschnitt (max. 12cm stark), Strauch- und Heckenschnitt, Laub, Nadeln, Moos, Baumrinde, Fallobst, Blumenerde, Wildkräuter, (Unkräuter), Blumen- und Pflanzenreste, Ernterückstände (von Kartoffel- und Gemüsebeeten),Blumensträuße, Topfblumen, Haare, Federn, Holzwolle, Sägemehl und Holzspäne (nur von unbehandeltem Holz)

Nicht in die Biotonne gehören:
Mülltüten und Tragetaschen, Textilien, Leder, Asche, Holzkohle, behandeltes Holz, Hygieneartikel (Binden, Tampons, Windeln), Zigaretten, Asche, Blumentöpfe, Bauschutt, Steine, Ziegel, Kehricht , Staubsaugerbeutel, Kleintierstreu.

  1. Tierkadaver oder Schlachtabfälle dürfen weder in die Biotonne noch in den Restmüllbehälter!       Wenden Sie sich an die Abfallberatung der ESG »
  2. Bioabfälle dürfen keinesfalls in Kunststofftüten verpackt in die Biotonne gelangen!
  3. Garten- und Parkabfälle (keine biologischen Haushalts- und Küchenabfälle!) können auch in der Kompostierungsanlage der Stadt Soest in Soest-Bergede abgegeben werden.
    (Tel. 02927 241)

Ihre Biomülltonne wurde nicht geleert?
Bitte beachten Sie den Text auf dem Aufkleber:

Aufkleber BIO-Tonne

Elektro-Geräte / Elektronikschrott
Die Entsorgung von Elektronikschrott wird mit dem Inkrafttreten des Elektro- und Elektronikgesetzes (ElektroG) auch in der Gemeinde Möhnesee neu geregelt. Elektrogroßgeräte und Altkühlgeräte können aber (wie bisher) auf Anforderung wie Sperrmüll gebührenpflichtig abgeholt werden. Hierzu ist dem von der Gemeindeverwaltung beauftragten Entsorger (Firma Veolia Umweltservice GmbH, Tel. 02921 975-0) mittels Anforderungskarte (erhältlich in der Bürgerinformation im Rathaus der Gemeinde Möhnesee) über Anzahl und Art der Geräte zu informieren, die entsorgt werden sollen. Die Firma Veolia Umweltservice GmbH benennt dann einen Abholtermin, zu dem die Altgeräte, die mit jeweils einer vorher zu erwerbenden Gebührenmarke beklebt sein müssen, zur Abholung an den Straßenrand zu stellen sind. Die Gebührenmarken sind bei folgenden Verkaufsstellen käuflich zu erwerben:
  • Steueramt im Rathaus, Hauptstraße 19, 59519 Möhnesee-Körbecke
  • „Griffelkasten“, Brückenstraße 7 a, 59519 Möhnesee-Körbecke
  • "Bäckerei Stute", Soester Straße 8, 59519 Möhnesee-Günne
Kosten für die gebührenpflichtige Abholung: 10,00 € je Gebührenmarke
Weiterhin können die Elektro-Altgeräte und der Elektronikschrott kostenlos beim Wertstoffhof in Soest abgegeben werden.
Für weitere Informationen klicken Sie auf den Abfallkalender.
Gelber Sack

Für die Verteilung und Einsammlung der „GELBEN SÄCKE“ ist kreisweit die Veolia Umweltservice West GmbH verantwortlich.

Wenn Sie Fragen haben oder der „GELBE SACK“ nicht abholt wurde, wenden Sie sich an das Service-Telefon der ESG unter der Tel-Nr. 02921 353-253

Gelber SackVerkaufsverpackungen aus Metall, Kunststoff und Verbundstoffen:

Gebrauchte Verkaufsverpackungen (Kunststoff- und Metall), werden vierwöchentlich über den „Gelben Sack“ eingesammelt. Die Verpackungen (z.B. Konservendosen, Getränkekartons, Styropor, Joghurtbecher, Spül- und Körperpflegemittelflaschen aus Kunststoff usw.) sollen ohne Inhaltsreste in den „Gelben Sack“ eingefüllt werden. Verkaufsverpackungen aus Papier sind in die Papiertonne einzufüllen. (s. Papiertonne)

Verteilerstellen der „Gelben Säcke“

  • Bäckerei Stute, Soester Straße 8, Möhnesee-Günne
  • Griffelkasten, Brückenstrasse 7a, Möhnesee-Körbecke
  • Raiffeisen-Markt Echtrop, Kreisstraße 1, 59519 Möhnesee
Restmüll

Der Restmüll wird wahlweise vierzehntägig oder vierwöchentlich über die Restmülltonne
(Graue Tonne 120-l u. 240-l) eingesammelt.

Die Gemeindeverwaltung bietet Ihnen an,  den Tausch Ihres Behälters bzw. Mülltonne in einen größeren oder kleineren Behälter online zu beauftragen.

Ebenso kann der Leerungsrhythmus online beauftragt werden. Dazu nutzen Sie bitte einfach das Formular unten auf dieser Seite.

Hierbei ist grundsätzlich ein Mindestrestabfallbehältervolumen von 15 Liter pro Person und Woche zu berücksichtigen.
Für den 14-täglichen Leerungsrhythmus ist ein Gefäßaufkleber erforderlich. Dieser ist mittig auf den Gefäßdeckel anzubringen.
Ein entsprechender Aufkleber ist bei den unten genannten Ansprechpartner erhältlich. Bitte beachten Sie, das Gefäße ohne Aufkleber bei der 14-täglichen Abholung nicht geleert werden. Wollen Sie die Größe Ihres Müllgefäßes oder die Leerungshäufigkeit ändern, verwenden Sie das online Formular unten auf dieser Seite.

In die Restmülltonne gehören:
Asche, ausgehärtete Wandfarbe (Behälter in den Gelben Sack), Holz (behandeltes), Keramik (z.B. Vasen), Porzellan, Steingut, Kehricht, Lederreste, Kerzenreste, Perlonstrümpfe, sämtliche Hygieneartikel wie Binden, Watte und Q-Tipps, unbrauchbare Textilreste, Schüsseln und andere Kunststoffgegenstände, Glühbirnen, Kugelschreiber, Blumentöpfe, Zahnbürsten, Keramik z.B. Vasen.

Nach dem Absenden erhalten Sie Ihre Angaben ebenfalls per E-Mail.

Schadstoffe

Was sind Problemabfälle?

aus dem Haushalt:
Batterien, Chemikalien, Desinfektionsmittel, Energiesparlampen, Knopfzellen, Leuchtstoffröhren, Lösungsmittel, Metallputzmittel, Möbelpolitur, Thermometer

vom Auto:
Autobatterien, Bremsflüssigkeit, Frostschutzmittel, Kaltreiniger, Motorenreiniger, Pflegemittel, Rostumwandler, Schmierfette

aus dem Garten- und Hobbybereich:
Batterien, Beizen, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoff, Lacke und Farben, Laugen, Lösungsmittel, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Säuren, Spraydosen mit Restinhalten der Stoffe

nicht angenommen werden:
Altöl, ölverschmierte Betriebsmittel (Ölfilter, Putzlappen)

Schadstoffe können kostenlos im Wertstoffhof Soest abgegeben werden. Informationen und Öffnungszeiten des Wertstoffhofes in Soest erhalten Sie auf der Internet-Seite der ESG Soest.

Link zur Homepage ESG Soest / Wertstoffhof

Sperrmüll

Die Sperrmüllabfuhr ist für Gegenstände aus Haushaltungen gedacht, die wegen ihres Volumens, Gewichtes oder Menge nicht in Rest-Müllbehälter oder -säcke eingefüllt werden können.

Die Sperrmüllabfuhr findet zu festen Terminen mit Anmeldung statt. (Eine private Anlieferung von Sperrmüll ist am Abfallwirtschaftszentrum Werl gebührenpflichtig möglich.)

Als Sperrmüll gelten z.B. Möbel, Teppiche, Matratzen, Lattenroste, Fahrräder, sperrige Haus- und Gartenarbeitsgeräte.

Nicht abgefahren werden:

  • Baum- und Strauchschnitt, Kartonagen, Altpapier, gefüllte Plastiksäcke und andere zerkleinerungsfähige Packstoffe
  • Abfälle aus Hausumbauten und Renovierungen, wie z.B. Türen, Zargen, PVC-Bodenbeläge, Fenster, Laminat, Vertäfelung sowie behandelte Holzteile, Bauschutt, Boden, Zäune, Nachtspeichergeräte
  • Altreifen, Autoteile
  • Gewerbliche Abfälle
  • komplette Haushaltsauflösungen
  • Kleinteile verpackt in Säcke (müssen über die Restmülltonne entsorgt werden)
  • Metallschrott kann über die Wertstoffhöfe entsorgt werden

Elektrogroßgeräte (Wasch-/Spülmaschinen, Trockner, Kühl-/Gefrierschränke) müssen separat beantragt werden und kosten 10,00 €/Stück. (Kostenlose Abgabestellen für alle Elektro-Altgeräte sind der Wertstoffhof Soest und die Abfallwirtschaftszentren in Werl + Erwitte. / Elektrokleingeräte (ohne Akku/Batterie) können über die bereitgestellten Elektroschrott-Container an den jeweiligen Standorten in der Gemeinde entsorgt werden.)

Es gibt zwei Möglichkeiten den Sperrmüll anzumelden:

  1. Mit Gebührenmarke und Karte für bis zu 3 Sperrgutstücke (10 € / je Stück) direkt per Postkarte beim Entsorger (z. B. 1 Sofa, 1 Sessel, 1 Tisch, 1 Stuhl und/oder 1 Bett)Die Gebührenmarken und Karten erhalten Sie in den Geschäften:
  • „Griffelkasten“, Brückenstraße 7 a, 59519 Möhnesee-Körbecke
  • Bäckerei Stute, Soester Straße 8, 59519 Möhnesee-Günne

Die Doppelkarte bitte ausreichend frankiert an die beauftragte Entsorgungsfirma Entsorgungswirtschaft Soest GmbH, Aldegreverwall 24, 59494 Soest senden. Von dort wird der Abholtermin bekanntgegeben.

  1. Anmeldung bei der Gemeinde Möhnesee ab 4 Sperrgutstücke (Volumenauftrag bis zu 4 cbm / 35,00 €)

Bei größeren Sperrmüllmengen von bis zu 4 cbm besteht die Möglichkeit, den Sperrmüll bei den untenstehenden Kontaktmöglichkeiten anzumelden und die Gebühr von 35,00 € zu überweisen oder in bar einzuzahlen:

per E-Mail über sperrmuell@moehnesee.de

per Telefon bei: Beate Hoffmann-Kalks - Tel.: 02924 981-156 oder Tatjana Bernhardt - Tel.: 02924 981-133

oder persönlich im Rathaus (Steueramt).

Der Termin zur Abholung des Sperrmülls wird bei beiden Möglichkeiten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt.

Hinweis:

Alle Sperrstücke müssen von zwei Personen zumutbar in das Entsorgungsfahrzeug getragen werden können. Der Sperrmüll muss am Abfuhrtag bis spätestens 6.00 Uhr am Fahrbahnrand bzw. auf dem Gehweg ohne Behinderung des Fahrzeug- bzw. Fußgängerverkehrs bereitgestellt werden.