Öffentliche Auslegung gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB
Hier haben Bürger, Behörden oder sonstige Träger öffentlicher Belange Zugang zu den aktuell ausliegenden Bebauungsplänen bzw. Flächennutzungsplan-Änderungen (Planentwurf, Begründung, ggfs. erforderliche Umweltberichte oder Gutachten und ähnliches). Sie können sich während des jeweiligen Auslegungszeitraumes über die einzelnen Planverfahren anhand der Planentwürfe und Texte ausreichend informieren. Zusätzlich besteht für interessierte Bürgerinnen und Bürger während der Auslegung die Möglichkeit, sich bei der Gemeindeverwaltung während der Öffnungszeiten über die Bauleitplanverfahren zu informieren. Anregungen und Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Weiterhin können Stellungnahmen auch per E-Mail an die E-Mail-Adresse gemeinde@moehnesee.de abgegeben werden.
Hinweis zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Baugesetzbuch (BauGB):
Die sich in der Auslegung befindlichen Bauleitpläne können selbstverständlich eingesehen werden!
Bitte melden Sie sich kurz telefonisch unter 02924 9810. Ein verantwortlicher Ansprechpartner wird zu Ihnen an die Rathaustür kommen.
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Möhnesee:
Unter unten stehendem Links finden Sie bis zum 05.12.2024 einschließlich folgende Unterlagen:
»» Bebauungsplan Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ Möhnesee-Günne
»» Begründung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ Möhnesee-Günne
»» Umweltbericht zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“ Möhnesee-Günne
Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 „Östlicher Hassenbruch“, Möhnesee-Günne | Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Unter unten stehendem Link finden Sie bis zum 29.11.2024 einschließlich die öffentliche Bekanntmachung:
Erneute Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 43 „Südufer – Bereich Buchenweg bis Kiefernweg“ (OT Körbecke) der Gemeinde Möhnesee
Unter unten stehendem Link finden Sie bis zum 17.11.2024 einschließlich die öffentliche Bekanntmachung:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Folgende Dokumente sind an dieser Stelle bis zum 8.11.2024 einschließlich einsehbar:
Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB